Schule Büetigen
Die obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen erfolgen im 2. Kindergartenjahr und im vierten Schuljahr. Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten- und Schulalter sind eine Massnahme der Gesundheitsvorsorge und ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Informationen über diese Untersuchungen erfolgen schriftlich durch die Schule.
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