Schule Büetigen
Zum Spezialunterricht gehören Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Integrative Förderung (IF), Logopädie und Psychomotorik.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Der Unterricht Deutsch als Zweitsprache (DaZ) richtet sich an Kinder und Jugendliche nicht-deutscher Muttersprache, deren Kenntnisse der deutschen Sprache nicht ausreichen, um dem Unterricht folgen zu können. Im DaZ-Unterricht wird der gezielte Erwerb der deutschen Sprache unterstützt, damit die Schülerinnen und Schüler dem Regelunterricht folgen und erfolgreich lernen können. Der DaZ-Unterricht fördert die Integration in den Kindergarten und in die Schule.
Integrative Förderung (IF)
In der integrativen Förderung
IF wird auf allen Stufen angeboten. Der Unterricht findet in der Kleingruppe, einzeln oder in der Regelklasse integriert statt.
Logopädie
Die Logopädie ist eine pädagogisch-therapeutische Fachrichtung mit dem Schwerpunkt Sprache/Kommunikation. Logopädie wird sowohl im Kindergarten wie auch auf den verschiedenen Schulstufen angeboten und unterstützt die Kinder wie deren Eltern und Lehrpersonen. Logopädie befasst sich im Wesentlichen mit folgenden Bereichen:
Logopädie bietet in diesen Bereichen folgendes an:
Psychomotorik-Therapie
Die Psychomotoriktherapie orientiert sich am Bewegen, Wahrnehmen, Denken und Fühlen. Bei diesem Zusammenspiel und seinen Wechselwirkungen setzt die Psychomotorik mit ihren vielfältigen Therapiemöglichkeiten an. Die Kinder besuchen die Psychomotoriktherapie einzeln oder in Kleingruppen. Konkret wird das Kind in der Psychomotoriktherapie unterstützt
Zuweisung mit dem 4-Stufenmodell
Stufe 1: Förderung in der Klasse
Die Lehrperson erkennt durch sorgfältiges Beobachten frühzeitig das Entstehen von Lernstörungen. Die Lernstörungen werden wenn möglich mit individualisierenden Massnahmen im Rahmen des normalen Unterrichts aufgefangen.
Stufe 2: Mithilfe der Eltern
Lehrpersonen teilen den Eltern die Beobachtungen mit und leiten Eltern an, die Kinder im Sinne der Aktivierung von Ressourcen zusätzlich zu fördern.
Stufe 3: Beizug von Lehrpersonen Spezialunterricht
Für fachspezifische Beurteilungen, Abklärungen, Beratungen und Kurzinterventionen werden Lehrpersonen des Spezialunterrichts beigezogen. Im Vordergrund steht die Beratung der Klassenlehrperson sowie der Eltern.
Stufe 4: Anmeldung und Zuweisung zum Spezialunterricht
Falls trotz intensiven Bemühungen auf den Stufen 1 - 3 die Lernschwierigkeiten des Kindes oder der Jugendlichen andauern, erfolgt mit Zustimmung der Eltern eine Zuweisung zum Spezialunterricht. Je nach Fragestellung kann zur gezielten Förderung auch eine Abklärung durch die Erziehungsberatung sinnvoll sein.
In der Praxis ist es allenfalls notwendig, bei einer schweren und komplexen Störung vom 4-Stufenmodell abzuweichen und das Kind sofort auf der Erziehungsberatung anzumelden.
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