Schule Büetigen
Zweimal jährlich werden in der Schule die Zähne unter Anleitung einer Schulzahnpflege-Instruktorin geputzt.
Im Kanton Bern ist eine jährliche stattfindende zahnärztliche Kontrolluntersuchung für alle schulpflichtigen Kindergartenkinder sowie Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Grundlage ist das Volksschulgesetz des Kantons Bern (VSG Art.60). Die Untersuchung kann beim Schulzahnarzt oder dem Privatzahnarzt erfolgen. Findet die Untersuchung beim Privatzahnarzt statt, geben Sie bis spätestens dem 21. Mai 2027 das ausgefüllte Formular «Bestätigung für die Durchführung der obligatorischen zahnärztlichen Kontrolluntersuchung», mit Stempel und Unterschrift des Zahnarztes/ der Zahnärztin, an die Klassenlehrperson zurück.
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